Darf ich diese Aufnahme der Lesung auch auf dem online Archiv der Freien Radios (CBA), YouTube oder meiner eigene Website veröffentlichen?

Nur, wenn ich auch dafür die Erlaubnis aller Berechtigten habe. Am besten lasse ich mir das schriftlich geben. Im Zweifelsfall gelten nicht ausdrücklich vereinbarte Rechte als nicht eingeräumt!