Fast alle Orte unterliegen dem Hausrecht. Das bedeutet, dass für das Betreten und auch für das Aufnehmen an diesen Orten die Zustimmung der Eigentümer:innen (=Hausherr:in) nötig ist.
Fast alle Orte unterliegen dem Hausrecht. Das bedeutet, dass für das Betreten und auch für das Aufnehmen an diesen Orten die Zustimmung der Eigentümer:innen (=Hausherr:in) nötig ist.