Welche Werke kann ich im Rahmen des Zitatrechts zitieren?

Werke der Literatur, Musik, bildenden Kunst, Film und Lichtbilder.  Achtung: Das Zitatrecht bezieht sich nur auf die urheberrechtliche Komponente (Werk), nicht auf die leistungsschutzrechtliche (Ausnahme: Fotos). Deshalb kann man z.B.: Rundfunksendungen nicht zitieren! Sie genießen einen Leistungsschutz und können nicht im Rahmen des Zitatrechts verwendet werden!