Darf ich im Zusammenhang mit dem Vorwurf meine Meinung zum Ausdruck bringen?

An zulässige Vorwürfe, die auf einem Tatsachensubstrat beruhen darf eine Wertung geknüpft werden, die auch hart sein kann. Wichtig ist der logische Zusammenhang zwischen Tatsachen und der Wertung bzw. die schlüssige Argumentation vom einen zum andern.