Darf ich ihr ihr unmögliches Verhalten (das Vordrängen bei der Impfung) öffentlich vorwerfen?

Der Vorwurf eines verwerflichen Verhaltens stellt eine Üble Nachrede (§ 111 StGB) dar, wenn dadurch die soziale Wertschätzung des Betroffenen beeinträchtigt wird. Und ein „Vordrängen“ bei der Impfung wird wohl eher nicht sehr positiv aufgenommen werden.