Was ist eigentlich Üble Nachrede?

Der Vorwurf eines verwerflichen Verhaltens stellt eine Üble Nachrede (§ 111 StGB) dar, wenn dadurch die soziale Wertschätzung des Betroffenen beeinträchtigt wird. Und ein „Vordrängen“ bei der Impfung wird wohl eher nicht sehr positiv aufgenommen werden.