Vorsicht: Nicht nur Personen haben Persönlichkeitsrechte, wie die Bezeichnung nahelegen würde. Auch Beleidigung und Üble Nachrede bei Behörden (§ 115 StGB), und damit bei BürgermeisterInnen sind möglich.
Vorsicht: Nicht nur Personen haben Persönlichkeitsrechte, wie die Bezeichnung nahelegen würde. Auch Beleidigung und Üble Nachrede bei Behörden (§ 115 StGB), und damit bei BürgermeisterInnen sind möglich.