Besonderheiten des Rundfunks

Kategorien: "Rundfunkmedien"

Nicht alle Medien werden gleich behandelt. Rundfunkmedien, also Radio und Fernsehen, wird eine besonders hohe Wirkungsmacht zugeschrieben. Diese Zuschreibung stammt zwar noch aus Zeiten des Rundfunkmonopols, als es mit dem ORF nur einen Anbieter gab, wird aber im Wesentlichen immer noch so gesehen. Gründe für die hohe Wirkungsmacht:

  • Radio und TV arbeiten mit Ton und/oder Bild und erreichen viele Menschen zur selben Zeit
  • Die Mitteilungen sind in einen Programmkontext eingebettet.
  • Frequenzen sind ein knappes Gut. Deshalb gibt es technische Grenzen für die Anzahl von Rundfunkveranstaltern. Damit ist auch das potentielle Angebot von verschiedenen Meinungen, also die Vielfalt, im Rundfunkbereich beschränkt. Für Printmedien gibt es diese technische Beschränkung nicht.

Aus all diesen Gründen sind Radio und Fernsehen stärker reglementiert als andere Medien (z.B. Zeitungen). Deshalb gibt es auch ein eigenes Verfassungsgesetz, als Grundlage für Rundfunkmedien. Das BVG-Rundfunk (eine Konkretisierung von Art 10 EMRK) verlangt eine unabhängige und pluralistische Rundfunklandschaft, die unsere Gesellschaft mit objektiven, vielfältigen und ausgewogenen Informationen und Meinungen versorgt. 

Darauf basierend legen einfache Gesetze (neben dem Mediengesetz) zusätzliche Spielregeln für Rundfunkmedien fest.

Die einzelnen Regeln im Detail werden hier näher erklärt: Grenzen im Gemeinschaftsinteresse

Das Rundfunksystem in seinen Grundzügen wird hier erklärt: Das Duale Rundfunksystem


Das könnte dich auch noch interessieren