Exkurs: Mehrschichtprinzip

Kategorien: "Geschütze Inhalte"

Wenn wir Inhalte anderer verwenden wollen, gibt es eine ganze Reihe an Rechten, die bei verschiedensten Personen oder Unternehmen liegen können. Sie alle haben einen Beitrag geleistet, damit der Medieninhalt (z.B. eine CD, ein Buch, ein Musical…) in der bestehenden Form existiert.

Sind alle Schutzfristen für einen geschützten Inhalt abgelaufen, ist er gemeinfrei und kann frei verwendet werden. Aber Achtung: Mehrschichtprinzip!

Ein Beispiel: Mozart ist bereits seit über 70 Jahren verstorben. Jedes Stück von Mozart kann ich z.B. selbst einspielen und diese Aufnahme frei verwenden. Ein Mozart-Stück auf einer aktuellen CD, kann ich nicht einfach so verwenden. Das haben wiederum Orchester eingespielt und interpretiert. Die Darbietung wurde aufgenommen und somit besitzt auch der Tonträgerhersteller Rechte daran. Das bedeutet, dass diese konkrete Aufnahme erst gemeinfrei wird, wenn auch die Schutzfristen der ausübenden Künstler:innen und des Tonträgerherstellers abgelaufen sind.

Auch Übersetzer:innen haben zumeist ein Urheberrecht an ihren Übersetzungen. Denn eine Übersetzung ist weit mehr als nur die wortwörtliche Wiederholung des Originaltextes. Eine Übersetzung ist oft eine schöpferische Leistung (Urheberinnen des übersetzten Werkes sind dann Originalautoin und Übersetzer*in). Es kann also vorkommen, dass das Urheberrecht an einem Buch bereits erloschen ist, die Übersetzung in eine andere Sprache aber noch nicht, weil der/die Übersetzende noch keine 70 Jahre verstorben ist.

Gemeinfreie Werke

Wo finde ich gemeinfreie Werke, die ich für meine Produktion nutzen kann? Es gibt Archive im Internet, die gemeinfreie Werke zur Verfügung stellen. Auch hier muss man genau hinschauen. Es kann vorkommen, dass manche Werke in anderen Ländern bereits gemeinfrei sind, in Österreich aber noch nicht. Bei Projekten wie Projekt Gutenberg ist deshalb Vorsicht geboten. Nicht alles, was dort als gemeinfrei angegeben wird, ist auch bei uns in Österreich gemeinfrei.

Wer auf Nummer sicher gehen will, greift auf österreichische Angebote wie Austrian Books Online der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) zurück. Die ÖNB digitalisiert gemeinfreie Bücher, deren Erscheinungsdatum 140 Jahre zurückliegt. Die Begründung: So werden keine Urheberrechte verletzt, selbst wenn Autor:innen das Werk sehr jung verfasst haben und sehr alt geworden sind. Die ÖNB rechnet mit einem Sicherheitsabstand von 70 Lebensjahren nach Erscheinen + 70 Jahre nach dem Tod.

Aber auch für Werke, die noch nicht gemeinfrei sind, gibt es weitere Möglichkeiten, um sie in eigenen Werken verwenden zu dürfen. Dazu mehr unter Verwendung von Geschützten Inhalten.


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