So gut wie alle Orte unterliegen dem Hausrecht. Egal ob Bahnhöfe, Ämter, Veranstaltungshäuser oder Privatgrundstücke.
Schon für das Betreten eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ist die Zustimmung von Eigentümer:in oder Mieter:in nötig. Deshalb können diese auch das Verhalten in diesen Räumen bestimmen.
Wer Aufnahmen machen möchte, muss davor bei dem/der Hausherr:in eine Zustimmung einholen. In der Praxis empfiehlt es sich, sich diese Genehmigung schriftlich geben zu lassen und gut aufzubewahren.
Das Hausrecht bietet vor allem ein Sicherheitsnetz für Veranstalter:innen, wenn der urheberrechtliche Schutz fehlt (z.B. Sportveranstaltung).
Nur im sogenannten öffentlichen Raum (öffentliche Parks, Straßen, Plätze…), können ohne Genehmigung Aufnahmen gemacht werden, solange das „touristische Ausmaß“ nicht überschritten wird. Solange ich z.B. die Straße oder den Gehsteig nicht absperre und andere Menschen an diesen Orten nicht behindere, darf ich dort aufnehmen. Will ich Bereiche absperren,
benötige ich auch hier eine Genehmigung.