Exkurs: Offenlegung/Impressum

Kategorien: "Persönlichkeitsrechte" "Schutz von Gemeinschaftsinteressen"

Für eine Bewertung und Einordnung von Information wichtig ist auch die Offenlegung

  • von Eigentums- und Einflussverhältnissen und
  • der grundlegenden (politischen) Ausrichtung eines Mediums.

Daher sieht das MedienG für praktisch alle Medien eine Impressums- und Offenlegungspflicht vor. Es handelt sich um zusätzliche Informationen über das Medium. Diese sind auch hilfreich um Verantwortliche ausfindig zu machen wenn eine Berichterstattung Persönlichkeitsrechte verletzt.

Diese Pflichten gelten nicht nur für klassische Medien, wie Zeitungen oder Rundfunkveranstalter, sondern auch für Websites, Blogs oder Facebook-Seiten

Auf Facebook existieren dennoch öffentliche Fanseiten, bei denen diese Informationen völlig fehlen. Ein Rückschluss darauf, wer für Seite und Inhalte verantwortlich ist, ist dann nicht möglich. In Österreich ist das ein Verstoß gegen das Medien-Gesetz.

Aus ethischer und demokratiepolitischer Sicht ist das besonders bei politischen Inhalten problematisch. Denn nur, wenn ich den Sender der Nachricht (Privatperson, Aktivist:in, Politiker:in) einordnen kann, kann ich auch die Aussagen einordnen, bewerten und in letzter Folge Wahlentscheidungen treffen.


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