Transparenz

Kategorien: "Schutz von Gemeinschaftsinteressen"

Daneben ist es für die Bildung einer eigenständigen Meinung unerlässlich, dass Medienrezipient:innen die empfangenen Mitteilungen einordnen und bewerten können. 

Hier sind folgende Dinge für Transparenz besonders wichtig:

Trennung von Fakten und Meinung

Für die Transparenz wird die Trennung von Fakten und Meinung als wichtig angesehen. Inwieweit dies tatsächlich möglich ist, wird lebhaft diskutiert. Denn auch wertungsfreie journalistische Darstellungsformen (z.B. Bericht) enthalten meistens wertende Komponenten. Und auch die Auswahl von Fakten beinhaltet immer ein gewisses Maß an Wertung.

Die Trennung ist gesetzlich auch nicht konsequent gefordert. Für den ORF besteht die Pflicht zur Trennung, für die anderen Rundfunkmedien nicht. Die meisten Printmedien sind Mitglied des Presserates und nehmen diese Trennung im Wege der Selbstverpflichtung wahr. Auch die Freien Rundfunkmedien bekennen sich im Wege der Selbstverpflichtung durchwegs zum Ehrenkodex des Presserats.

Ehrenkodex des Presserats Punkt 3.1.: „Für die Leser:innen muss klar sein, ob es sich bei einer journalistischen Darstellung um einen Tatsachenbericht oder die Wiedergabe von […] Meinung […] handelt.

Diese Trennung von Meinung und Fakten ist auch bei Fotos relevant. Es kam in den letzten Jahren bereits zu Rügen des Presserats, wenn Artikel mit Fotomontagen bebildert wurden, diese aber nicht explizit gekennzeichnet waren. 

Ethisch gesehen, kann nur durch eine klare Kennzeichnung die Irreführung des Publikums ausgeschlossen werden. Ethisch besonders schwer wiegen Fotomontagen, die die tatsächlichen Verhältnisse verfälschen. Hier kann nicht mehr von einer gewissenhaften und korrekten Darstellung gesprochen werden. 

Es besteht zwar keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Fotomontagen, eine solche kann aber im Rahmen der Objektivität erforderlich sein.

Für die Bewertung von Informationen ist es auch hilfreich zu wissen, ob es sich um einen redaktionellen Beitrag oder um bezahlte Werbung handelt. Auch finanzielle Unterstützung bei der Erstellung von redaktionellen Beiträgen muss erkennbar sein. Dadurch sollen Interessen von Werbetreibenden sichtbar werden. 

Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten

Neben demokratiepolitischen Gründen geht es hier um Überlegungen des Konsumentenschutzes

Folgende Regelungen gelten:

  • Alle Medien: Kennzeichnungspflicht von Werbung (MedienG)
  • Rundfunkmedien: Strengere Regeln. Klare Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt, wie Werbetrenner in Radio & TV (ORF-G, PrR-G, AMD-G)
  • nicht-kommerzielle Rundfunkmedien: Werbefreiheit als Voraussetzung
  • Onlinebereich: klare Kennzeichnungspflicht (E-Commerce-Gesetz)

Jeder Einfluss von Werbetreibenden auf redaktionelle Inhalte ist strengstens verboten. Verstöße können in letzter Konsequenz auch zum Verlust der Rundfunklizenz führen.

Aus ethischer Perspektive ist diese Kennzeichnung eine Information, die für das Publikum relevant ist, um den Beitrag zu bewerten und einordnen zu können. Wird ein Produkt empfohlen, weil es so gut ist? Oder weil damit Geld verdient wird? Transparenz ist deshalb nicht nur aus ethischer Perspektive wünschenswert, sondern kann in diesem Kontext auch das Vertrauen des Publikums in die Inhalte stärken und helfen sie zu bewerten. 


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