Informationsqualität

Kategorien: "Rundfunkmedien" "Schutz von Gemeinschaftsinteressen"

Das Mediengesetz legt die grundlegenden Spielregeln für alle Medien fest.

Dazu kommen, wegen der verstärkten Wirkungsmacht noch spezielle Regeln für den Rundfunk. Die Grundlagen dafür finden sich im BVG-Rundfunk, das für Radio und Fernsehen Objektivität, Vielfalt, Ausgewogenheit und Unabhängigkeit und damit Standards für die Informationsqualität vorschreibt.

Darauf basierend legen einfache Gesetze, zusätzlich zum MedienG, die Spielregeln für die jeweiligen Rundfunk-Medien fest:

Der Anforderungsgrad für Objektivität, Vielfalt, Ausgewogenheit und Unabhängigkeit ist dabei für den ORF stärker ausgeprägt als für private Anbieter. 

Objektivität

Mit Objektivität ist in erster Linie ein Sachlichkeitsgebot gemeint. Das bedeutet:

  • Verschiedenen Perspektiven beleuchten.
  • Möglichkeit zur Stellungnahme eines Betroffenen (siehe dazu auch „Exkurs: Journalistische Sorgfalt“).
  • In Kommentaren und Meinungen zeigt sich Objektivität in einer Tatsachengrundlage auf der eine Meinung argumentativ aufbaut.

Objektivität bedeutet von einem ethischen Standpunkt aus auch, dass man in der Berichterstattung auf wertende Begriffe achten und gegebenenfalls neutrale Begriffe verwenden soll. Das heißt (gebräuchliche) Begriffe auf ihre Wirkung und implizierten Wertungen zu hinterfragen. Zum Beispiel:

Diskriminierende Begriffe streichen wie:

  • Mensch mit Behinderung(en) statt „der Behinderte“,
  • Asylwerber statt „Asylant“… 

Oft gebrauchte Begrifflichkeiten hinterfragen wie:

  • Flüchtlingswelle
  • an den Rollstuhl gefesselt sein
  • Verharmlosung von Vergewaltigungen durch Begriffe wie „Sex-Spiele“

Weitere Beispiele und Handlungsempfehlungen für ethischen Journalismus unter ethicalmediatraining.eu
oder im Manual der Uni Graz für nicht-diskriminierende Sprache.

Vielfalt

Vielfalt oder Pluralität bedeutet ein breites Meinungs- und Informationsspektrum, dass verschiedenste Zugänge und Interessen berücksichtigt. Damit soll die Vielfalt, der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen, abgebildet werden. 

Man unterscheidet zwischen 

  • Binnenpluralität (Vielfalt innerhalb eines Mediums) und
  • Außenpluralität (Vielfalt innerhalb z.B. des privaten Hörfunksystems). 

Der ORF z.B. ist zur Binnenpluralität verpflichtet. Privatradio  dagegen bildet die Vielfalt insgesamt (in der Summe aller Privatradios) ab (Außenpluralität). Ein Beitrag zur Vielfalt ist deshalb wesentliches Auswahlkriterium bei der Vergabe von Privatradiolizenzen.

Ausgewogenheit

Die Forderung nach Ausgewogenheit soll sicherstellen, dass die verschiedenen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auch in einem ausgewogenen Verhältnis abgebildet werden. 

Unabhängigkeit

Während Objektivität, Vielfalt und Ausgewogenheit inhaltliche Kriterien darstellen, handelt es sich bei der Unabhängigkeit um eine institutionell-organisatorische Vorgabe: für die Verantwortlichen eines Rundfunkprogramms wird Unabhängigkeit (vor allem gegenüber der Politik) gefordert. Dies ist eine wesentliche Grundlage, um ein objektives, vielfältiges und ausgewogenes Programm zu ermöglichen.


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