Exkurs: Journalistische Sorgfalt

Kategorien: "Persönlichkeitsrechte"

Die journalistische Sorgfalt ist Richtschnur und Kompass für eine seriöse und faire journalistische Vorgehensweise. Deshalb kommt es im Rahmen journalistischer Arbeit in manchen Fällen zu Haftungseinschränkungen, wenn die journalistische Sorgfalt eingehalten wird. Das ist vor allem im Hinblick auf strafrechtliche Delikte von großer Bedeutung. In den Genuss dieses Privilegs kommen hier aber nur 

  • Medienmitarbeiter:in ( = professionelle Journalist:innen) und 
  • Medieninhaber:in ( = Person mit Letzverantwortung für die inhaltliche Gestaltung eines Mediums)

Medieninhaber:innen in sozialen Medien = Inhaber:in des jeweiligen Facebook-, Twitter- oder Instagram-Accounts.


Wesentlich für die journalistische Sorgfalt ist eine sachgerechte und gründliche Recherche. Bei der Beurteilung wird die Zuverlässigkeit der Informationsquelle berücksichtigt, die Heranziehung von alternativen Quellen, aber auch der äußeren Umständen geschuldete Zeitdruck

Zentrales und unverzichtbares Erfordernis ist jedenfalls die Einholung einer Stellungnahme der betroffenen Person. Im Ehrenkodex der österreichischen Presse heißt es hierzu:„Beschuldigungen dürfen nicht erhoben werden, ohne dass nachweislich wenigstens versucht worden ist, eine Stellungnahme der beschuldigten Person(en) oder Institution(en) einzuholen.“

Bei (fast) jeder Zusammenstellung eines Beitrags oder einer Sendung kommt es zu einer Auswahl und Kürzung des vorliegenden Materials. Aussagen werden miteinander verknüpft, Interviews ins große Ganze eingebettet. Es kommt zu Neukombination von Material. Hier ist aus ethischer Perspektive ganz besonders darauf zu achten, dass Aussagen und Inhalte durch (Ver-) Kürzungen und durch die neue Zusammenstellung nicht verzerrt oder in einen anderen Kontext gebracht werden!


Das könnte dich auch noch interessieren