Die Freien Werknutzungen erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die unentgeltliche Nutzung geschützter Inhalte. Damit wird ein Interessensausgleich zwischen den Eigentümerinteressen der Rechteinhaber:innen und dem Freihaltebedürfnis geschaffen.
Die Rechteinhaber:innen erhalten dafür Vergütungen, die z.B. beim Kauf von Speichermedien oder Kopiergeräten eingepreist sind. Die Verteilung dieser Vergütungen erfolgt durch Verwertungsgesellschaften.
Bei allen Freien Werknutzungen ist (soweit möglich) die Quelle anzuführen. Das bedeutet:
- Titel des Werks und
- Urheberbezeichnung
Wir haben die für uns wichtigsten Arten der gesetzlichen Erlaubnis nach Ihren Einsatzgebieten gegliedert in:
- Medienrelevante Freie Werknutzung
- Persönliche Freie Werknutzung
- Bildungsrelevante Freie Werknutzung
- Freie Werknutzung im Rahmen des Zitatrechts
- Gesetzliche Erlaubnis zu Branchenspezifischen Veränderungen